Rechtliches

Allgemeine Geschäfts­bedingungen

Für Foto-, Video-, Drohnen- und Content-Produktionen von MV Media und MV Automotive Studio. Was Sie konkret bekommen, steht in Ihrem Angebot. Diese Bedingungen regeln alles, was dort nicht eigens vereinbart ist.

Stand 2. Oktober 2026 Maurice Veith · Unterensingen

Kurz erklärt

§ 2

Das Angebot zählt

Umfang, Termin, Preis und Nutzungsrechte stehen in Ihrem Angebot. Was dort vereinbart ist, geht diesen AGB vor.

§ 5

Wetter verschiebt kostenfrei

Spielt das Wetter bei Außen- oder Drohnenaufnahmen nicht mit, suchen wir einen Ersatztermin. Das kostet keine Seite etwas.

§ 5

Absage bis 14 Tage vorher frei

Danach gilt eine gestaffelte Pauschale von 30 bzw. 50 Prozent. Sie können jederzeit nachweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

§ 7

Lieferung per Download

Bilder in der Regel innerhalb von 48 Stunden, Filme nach der Zeit im Angebot. Eine feste Frist gilt nur, wenn sie zugesagt ist.

§ 8

Zeitlich unbegrenzt nutzen

Immobilienbilder für die Vermarktung des Objekts, sonstige Aufnahmen für Ihre eigenen Kanäle. Weitergabe an Dritte nach Absprache.

§ 12

Widerrufsrecht für Privatkunden

Verbraucher können einen per E-Mail, Telefon oder vor Ort geschlossenen Vertrag binnen 14 Tagen widerrufen.

Der Überblick dient der Orientierung. Verbindlich ist der vollständige Text.

Maurice Veith, Einzelunternehmer, tätig unter „MV Media“ und „MV Automotive Studio“
Rosenstraße 12, 72669 Unterensingen · [email protected] · +49 1577 2030 841

§ 1Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Foto-, Video-, Drohnen- und Content-Produktionen, Bildbearbeitung und Virtual Staging zwischen Maurice Veith (im Folgenden „Auftragnehmer“) und seinen Kunden. Es gilt die bei Vertragsschluss gültige Fassung.
  2. Kunden können Unternehmer (§ 14 BGB) oder Verbraucher (§ 13 BGB) sein. Regelungen, die nur für eine dieser Gruppen gelten, sind gekennzeichnet.
  3. Für Webdesign-Projekte gelten diese Bedingungen nur, soweit das Angebot auf sie verweist. Besonderheiten wie Abnahme, Hosting und Pflege regelt das Angebot.
  4. UnternehmerAbweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Auftragnehmer ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.

§ 2Angebot und Vertragsschluss

  1. Der Auftragnehmer erstellt auf Anfrage ein individuelles Angebot in Textform, etwa per E-Mail. Es ist 14 Tage gültig, sofern darin nichts anderes steht. Preisangaben auf der Website, auch im Preisrechner, dienen der Orientierung und sind noch kein Angebot.
  2. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot annimmt oder der Auftragnehmer eine Anfrage des Kunden in Textform bestätigt.
  3. Umfang, Termin, Vergütung und Nutzungsrechte ergeben sich aus dem Angebot. Was im Angebot oder sonst individuell vereinbart ist, hat Vorrang vor diesen Bedingungen.

§ 3Leistungen und Gestaltung

  1. Der Auftragnehmer erbringt die im Angebot beschriebenen Leistungen, zum Beispiel Foto- und Videoaufnahmen von Immobilien und Fahrzeugen, Drohnenaufnahmen, Social-Media-Content, Schnitt, Bildbearbeitung und Virtual Staging.
  2. Bildauswahl, Perspektiven, Bildsprache, Schnitt und Bearbeitung liegen im künstlerischen Ermessen des Auftragnehmers, soweit keine konkreten Vorgaben vereinbart sind. Weicht das Ergebnis nur vom persönlichen Geschmack des Kunden ab, ist das kein Mangel, wenn die Leistung den vereinbarten Vorgaben entspricht. Die gesetzlichen Mängelrechte bleiben unberührt.
  3. Geliefert werden die bearbeiteten Bilder und fertig geschnittenen Filme in der vereinbarten Anzahl. Rohdaten (RAW-Dateien, ungeschnittenes Material, Projektdateien) schuldet der Auftragnehmer nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.
  4. Bei Filmen ist eine Korrekturschleife im Preis enthalten, sofern das Angebot keine andere Anzahl nennt. Korrekturen sind Änderungen am gelieferten Schnitt, etwa an Textzeilen, Reihenfolge, Musik oder Länge. Neuschnitte aus anderem Material, Nachdrehs und weitere Korrekturschleifen erbringt der Auftragnehmer nach vorheriger Absprache gegen gesonderte Vergütung.
  5. Wünscht der Kunde nach Auftragserteilung wesentliche Änderungen an Konzept oder Umfang, teilt der Auftragnehmer ihm die Mehrkosten vorher mit. Er setzt die Änderung erst um, wenn der Kunde zugestimmt hat.
  6. Der Auftragnehmer darf qualifizierte Hilfspersonen einsetzen, etwa Assistenz, Fahrer oder eine zweite Kamera. Er bleibt dem Kunden gegenüber für die Leistung verantwortlich.
  7. Virtuell eingerichtete Bilder (Virtual Staging) sind Visualisierungen und werden im Bild als solche gekennzeichnet. Der Kunde entfernt diese Kennzeichnung nicht und verwendet die Bilder so, dass Interessenten nicht über den tatsächlichen Zustand des Objekts getäuscht werden.
  8. Der Auftragnehmer schuldet die vereinbarten Aufnahmen und Inhalte, aber keinen bestimmten Werbe- oder Vermarktungserfolg wie Reichweite, Anfragen oder einen Verkaufspreis. Dieser hängt auch vom Markt und von den Regeln der Plattformen ab, auf die der Auftragnehmer keinen Einfluss hat.

§ 4Mitwirkung des Kunden

  1. Der Kunde sorgt dafür, dass Objekt oder Fahrzeug zum vereinbarten Termin zugänglich und im vereinbarten Zustand sind, bei Immobilien etwa aufgeräumt (siehe Checkliste zum Fototermin), bei Fahrzeugen etwa gereinigt und getankt bzw. geladen.
  2. Ist der Kunde nicht selbst Eigentümer oder Nutzer des Objekts, etwa als Makler, Hausverwaltung oder Bauträger, holt er die Zustimmung des Eigentümers und der Bewohner zum Termin, zu den Aufnahmen und zur vereinbarten Nutzung ein.
  3. Der Kunde stellt sicher, dass Rechte Dritter aus seinem Verantwortungsbereich den Aufnahmen und der vereinbarten Nutzung nicht entgegenstehen, etwa Eigentums- und Hausrechte oder Rechte an Kunstwerken, Designs und Markenzeichen am Objekt oder Fahrzeug. Persönliche Gegenstände, Fotos, Namensschilder und Kfz-Kennzeichen entfernt er vor dem Termin oder weist darauf hin. Der Auftragnehmer macht sie auf Wunsch in der Bearbeitung unkenntlich.
  4. Für Material, das der Kunde zur Verfügung stellt (etwa Logos, Texte, Bilder oder Musik), und für seine inhaltlichen Vorgaben (etwa Werbeaussagen im Video) ist der Kunde verantwortlich. Er stellt sicher, dass er dieses Material verwenden darf.
  5. Personen werden nur mit ihrer Einwilligung erkennbar abgebildet. Sollen Mitarbeitende, Bewohner, Gäste oder andere Personen aus dem Umfeld des Kunden erkennbar zu sehen sein, holt der Kunde deren Einwilligung ein, soweit sie erforderlich ist. Bei Veranstaltungen weist der Kunde die Gäste in geeigneter Form auf die Foto- und Videoaufnahmen hin.
  6. Drohnenaufnahmen: Der Auftragnehmer entscheidet als verantwortlicher Fernpilot, ob ein Flug rechtlich zulässig und sicher ist, und holt erforderliche Genehmigungen und Zustimmungen ein. Der Kunde unterstützt ihn dabei, etwa mit dem Kontakt zu Eigentümern oder zur Hausverwaltung. Ist ein Flug am Termin nicht zulässig oder nicht sicher möglich (zum Beispiel wegen Wind, Regen, Flugbeschränkungen oder einer fehlenden Zustimmung), wird er nach Möglichkeit nachgeholt. Andernfalls entfällt die Vergütung für die Drohnenaufnahmen.
  7. Fahraufnahmen (Rolling Shots, Car-to-Car): Fahraufnahmen finden im öffentlichen Straßenverkehr nur unter Einhaltung der Straßenverkehrsordnung statt, andernfalls auf gesperrtem oder privatem Gelände. Für das Fahrverhalten im aufgenommenen Fahrzeug ist dessen Fahrer verantwortlich. Der Kunde stellt dafür einen fahrberechtigten Fahrer, sofern nichts anderes vereinbart ist. Der Auftragnehmer und seine Fahrer halten sich an die Verkehrsregeln und brechen Aufnahmen ab, wenn die Sicherheit es erfordert.
  8. Ist ein Objekt nicht vorbereitet, entscheiden die Parteien vor Ort gemeinsam, ob der Termin stattfindet oder verschoben wird. Findet ein Termin aus Gründen nicht statt, die der Kunde zu vertreten hat (zum Beispiel kein Zugang zum Objekt), gilt dies als kurzfristige Absage nach § 5 Absatz 3.
  9. Liefert der Kunde benötigte Informationen, Material oder Freigaben nicht rechtzeitig, verlängern sich vereinbarte Lieferfristen entsprechend.

§ 5Termine, Wetter und Absage

  1. Ist ein Termin wegen Wetter, Sicherheitsbedenken, behördlicher Auflagen (zum Beispiel einer Flugbeschränkung für Drohnen) oder Krankheit nicht sinnvoll durchführbar, vereinbaren die Parteien einen Ersatztermin. Bei Außen- und Drohnenaufnahmen entscheiden sie darüber in der Regel am Vortag gemeinsam. Eine Verschiebung aus diesen Gründen ist für beide Seiten kostenfrei. Kommt in angemessener Zeit kein Ersatztermin zustande, kann jede Partei vom Vertrag zurücktreten. Zahlungen für nicht erbrachte Leistungen werden dann erstattet.
  2. Verschiebt der Kunde einen Termin aus anderen Gründen spätestens 7 Tage vorher, ist das einmal kostenfrei. Kurzfristigere oder weitere Verschiebungen sind nach Absprache möglich. Bereits entstandene, nicht erstattungsfähige Fremdkosten kann der Auftragnehmer dabei berechnen.
  3. Sagt der Kunde einen Termin ab, ohne dass der Auftragnehmer dies zu vertreten hat, kann der Auftragnehmer eine Pauschale verlangen. Sie bemisst sich an der vereinbarten Vergütung für den betroffenen Termin:
    bis 14 Tage vorherkostenfrei
    13 bis 3 Tage vorher30 %
    ab 2 Tage vorher oder Nichterscheinen50 %
    Hinzu kommen bereits entstandene, nicht erstattungsfähige Fremdkosten. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Das gesetzliche Widerrufsrecht für Verbraucher (§ 12) bleibt unberührt.
  4. Kann der Auftragnehmer einen Termin nicht wahrnehmen, informiert er den Kunden unverzüglich und schlägt einen Ersatztermin vor. Kommt keiner zustande, erstattet er bereits geleistete Zahlungen für nicht erbrachte Leistungen. Weitergehende Ansprüche des Kunden richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften und § 11.

§ 6Vergütung und Zahlung

  1. Es gilt die im Angebot vereinbarte Vergütung. Gegenüber Unternehmern verstehen sich Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, gegenüber Verbrauchern als Gesamtpreise einschließlich Umsatzsteuer.
  2. Nebenkosten, etwa Anfahrt außerhalb des Nahbereichs, Übernachtung, Locationmiete, Genehmigungsgebühren oder erweiterte Musiklizenzen, berechnet der Auftragnehmer nur, wenn sie im Angebot genannt oder vorher in Textform vereinbart sind.
  3. Eine Anzahlung ist nur zu leisten, wenn sie im Angebot vereinbart ist. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zu zahlen, sofern das Angebot nichts anderes bestimmt.
  4. Ist der Kunde in Zahlungsverzug, kann der Auftragnehmer weitere Leistungen aus demselben Vertrag, etwa offene Drehtage oder Lieferungen, bis zum Ausgleich zurückhalten. Vereinbarte Termine und Fristen verschieben sich dann entsprechend.
  5. Bei Monatspaketen ergeben sich Leistungsumfang, Laufzeit, Kündigung und Abrechnung aus dem Angebot. Ist dort nichts anderes vereinbart, haben Monatspakete keine Mindestlaufzeit und können von beiden Seiten in Textform bis zum 15. eines Monats zum Monatsende gekündigt werden.

§ 7Lieferung und Datensicherung

  1. Die Lieferung erfolgt digital, in der Regel per Download-Link. Bilder liefert der Auftragnehmer in der Regel innerhalb von 48 Stunden nach dem Termin. Für Filme nennt das Angebot die voraussichtliche Lieferzeit. Große Objekte und umfangreiche Bearbeitungen können länger dauern. Diese Angaben beschreiben den Regelfall. Verbindlich ist ein Liefertermin nur, wenn er im Angebot ausdrücklich zugesagt ist.
  2. Der Download-Link ist mindestens 30 Tage verfügbar. Der Kunde sichert die gelieferten Dateien selbst. Der Auftragnehmer bewahrt sie in der Regel weitere 12 Monate auf, ist dazu aber nicht verpflichtet. Eine erneute Bereitstellung ist nach Absprache möglich und kann gesondert berechnet werden.

§ 8Nutzungsrechte

  1. Alle Fotos und Filme sind urheberrechtlich geschützt. Das Urheberrecht bleibt beim Auftragnehmer. Der Kunde erhält an den gelieferten Ergebnissen die im Angebot vereinbarten Nutzungsrechte. Ist dort nichts Näheres geregelt, gilt jeweils ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht:
    • Immobilien: für die Vermarktung des abgebildeten Objekts, insbesondere in Exposés, auf Immobilienportalen, auf der eigenen Website, in Print und in Social Media.
    • Fahrzeuge, Unternehmen und Content: für die eigene Werbung und Kommunikation des Kunden auf seinen eigenen Kanälen, etwa Website, Social Media, Fahrzeugbörsen, Inserate und Print.
  2. Ohne gesonderte Vereinbarung nicht enthalten sind die Weitergabe oder Unterlizenzierung an Dritte zur eigenständigen Nutzung (zum Beispiel an Vertriebspartner, Hersteller, Importeure oder andere Agenturen), der Weiterverkauf und die Nutzung für andere Objekte.
  3. Erlaubt bleibt die Weitergabe, soweit die vereinbarte Nutzung sie erfordert: an Plattformbetreiber wie Immobilienportale, soziale Netzwerke und Fahrzeugbörsen im Umfang der für die Veröffentlichung nötigen Rechte, und an Dienstleister des Kunden, etwa Druckerei oder Webagentur, zur Umsetzung seiner eigenen Nutzung.
  4. Die Nutzungsrechte gehen mit vollständiger Zahlung der Vergütung auf den Kunden über. Schon ab Lieferung darf der Kunde die Ergebnisse im vereinbarten Umfang nutzen, solange er nicht in Zahlungsverzug ist.
  5. Zuschnitt, Formatanpassungen und das Einfügen von Logo, Text oder Wasserzeichen sind erlaubt. Weitergehende Bearbeitungen, etwa Montagen, Farbfilter, Neuschnitt von Filmen oder Veränderungen mit KI-Werkzeugen, bedürfen der Zustimmung des Auftragnehmers.
  6. Der Auftragnehmer hat das Recht, als Urheber genannt zu werden. Bei Veröffentlichung ist er zu nennen, soweit das im jeweiligen Medium üblich und technisch möglich ist, zum Beispiel „Foto: Maurice Veith / MV Media“ oder per Markierung in Social Media. Im Angebot kann etwas anderes vereinbart werden.
  7. Musik in Filmen stammt aus lizenzierten Bibliotheken. Die Lizenz deckt die im Angebot vereinbarten Kanäle ab. Liefert der Auftragnehmer einen Film ohne Musik, damit der Kunde Musik aus der Bibliothek einer Plattform ergänzt, ist der Kunde für diese Musik selbst verantwortlich. Solche Plattformmusik darf in der Regel nur innerhalb der jeweiligen Plattform genutzt werden.

§ 9Eigenwerbung des Auftragnehmers

  1. Der Auftragnehmer darf ausgewählte Ergebnisse zur Eigenwerbung nutzen, insbesondere auf seinen Websites, in Social Media, in Wettbewerben und Präsentationen, und den Kunden dabei als Referenz nennen.
  2. Aufnahmen mit erkennbaren Personen nutzt er dafür nur mit deren gesonderter Einwilligung. Bei Wohnimmobilien veröffentlicht er keine genaue Adresse. Kfz-Kennzeichen macht er auf Wunsch unkenntlich.
  3. Der Kunde kann der Eigenwerbung jederzeit ganz oder für einzelne Aufnahmen mit Wirkung für die Zukunft widersprechen, etwa aus Geheimhaltungsgründen. Auf Wunsch wird eine Sperrfrist vereinbart. Ist der Kunde nicht selbst Eigentümer des Objekts, teilt er dem Auftragnehmer mit, wenn der Eigentümer einer Veröffentlichung widerspricht.

§ 10Mängel

  1. Es gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes geregelt ist.
  2. Bei Mängeln kann der Auftragnehmer zunächst nacherfüllen, etwa durch Nachbearbeitung, Neulieferung oder, wo nötig, durch Wiederholung der Aufnahmen.
  3. UnternehmerOffensichtliche Mängel der gelieferten Dateien sind innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung in Textform anzuzeigen. Danach sind Ansprüche wegen dieser offensichtlichen Mängel ausgeschlossen, es sei denn, der Auftragnehmer hat den Mangel arglistig verschwiegen.

§ 11Haftung

  1. Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
  2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentlich ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
  3. Für Schäden am Fahrzeug, die der Fahrer des Kunden oder andere Personen des Kunden beim Bewegen des Fahrzeugs verursachen, haftet der Auftragnehmer nur, soweit er sie nach Absatz 1 oder 2 zu vertreten hat.
  4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
  5. Gehen Aufnahmen vor der Lieferung ohne Verschulden des Auftragnehmers verloren, etwa durch einen technischen Defekt, wiederholt er den Termin nach Möglichkeit ohne zusätzliche Vergütung. Die gesetzlichen Rechte des Kunden bleiben unberührt. Schadensersatz richtet sich nach den Absätzen 1 und 2.

§ 12Widerrufsrecht für Verbraucher

  1. VerbraucherVerbrauchern steht bei Verträgen, die außerhalb von Geschäftsräumen (zum Beispiel bei einem Termin vor Ort) oder ausschließlich über Fernkommunikationsmittel (zum Beispiel per E-Mail oder Telefon) geschlossen werden, ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung unten. Verbraucher erhalten sie zusätzlich mit dem Angebot.
  2. VerbraucherSoll die Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, etwa bei einem Termin innerhalb von 14 Tagen, muss der Verbraucher dies ausdrücklich verlangen, bei einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag auf einem dauerhaften Datenträger wie einer E-Mail. Widerruft er danach, hat er für die bis dahin erbrachten Leistungen Wertersatz zu leisten. Das Widerrufsrecht erlischt, wenn die Leistung vollständig erbracht ist und der Verbraucher vor Beginn ausdrücklich zugestimmt und bestätigt hat, dass er von diesem Erlöschen weiß.

§ 13Datenschutz

  1. Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten nach den gesetzlichen Vorschriften. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung.

§ 14Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates entzogen wird, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
  2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers.
  3. Der Auftragnehmer ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Stand: 2. Oktober 2026

Verbraucher

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Maurice Veith, MV Media, Rosenstraße 12, 72669 Unterensingen, Telefon: +49 1577 2030 841, E-Mail: [email protected]) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Ende der Widerrufsbelehrung

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

  • An Maurice Veith, MV Media, Rosenstraße 12, 72669 Unterensingen, E-Mail: [email protected]:
  • Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
  • Bestellt am (*)/erhalten am (*)
  • Name des/der Verbraucher(s)
  • Anschrift des/der Verbraucher(s)
  • Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
  • Datum

(*) Unzutreffendes streichen.

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