Virtual Staging im Exposé richtig kennzeichnen
Seit August 2026 gelten EU-Regeln für KI-Bilder. Was das für virtuell möblierte Immobilienfotos bedeutet, wo der Hinweis hingehört und welche Bearbeitung auch mit Hinweis nicht in ein Exposé gehört.
Von Maurice Veith, Immobilienfotograf · Stand: 20. Oktober 2026
Kurz gesagt
Was sich im August 2026 geändert hat
Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten aus Artikel 50 der EU-KI-Verordnung. Wer ein KI-System beruflich nutzt und damit Bilder erzeugt oder verändert, die echte Orte oder Gegenstände realistisch zeigen und für echt gehalten werden könnten, muss offenlegen, dass sie künstlich erzeugt oder verändert sind. Die Verordnung nennt solche Inhalte Deepfakes.
Ein virtuell möbliertes Foto eines echten Wohnzimmers passt genau auf diese Beschreibung: Der Raum ist echt, die Möbel sind es nicht, und auf den ersten Blick sieht man den Unterschied nicht. Nach verbreiteter Auffassung fällt Virtual Staging per KI deshalb unter die Kennzeichnungspflicht. Verstöße können mit Bußgeldern geahndet werden.
Unabhängig davon gilt das Wettbewerbsrecht: Ein Exposé darf nicht in die Irre führen. Das betrifft jedes Bild, das einen anderen Zustand zeigt, als Käufer vor Ort vorfinden, ganz gleich, ob es mit KI oder klassisch am Rechner bearbeitet wurde.
Ob ältere Exposés aus der Zeit vor August 2026 nachträglich angepasst werden müssen, ist nicht abschließend geklärt. Ein Hinweis an den Bildern schadet in keinem Fall.
Drei Arten der Bearbeitung
In der Praxis hilft eine einfache Einteilung:
Wie der Hinweis aussehen sollte
Der Hinweis gehört direkt ins Bild, gut lesbar, zum Beispiel als kurze Zeile in einer Ecke. Eine Angabe nur in den Metadaten oder am Ende des Exposés reicht nicht: Auf Portalen erscheint das Titelbild allein in der Trefferliste, und beim Weiterleiten oder Teilen gehen Bildunterschriften verloren. Bewährte Formulierungen:
Zusätzlich gehört ein Satz in den Exposétext, und das unbearbeitete Foto sollte daneben stehen. Interessenten sehen dann beides: den Raum, wie er ist, und wie er wirken kann.
Was auch mit Hinweis nicht geht
Ein Hinweis macht nicht jede Bearbeitung zulässig. In ein Exposé gehören keine Bilder, die den tatsächlichen Zustand verschleiern:
Wer im Exposé ein virtuell möbliertes Foto sieht und bei der Besichtigung einen leeren Raum vorfindet, ist nicht enttäuscht, wenn er es vorher wusste. Enttäuscht ist er, wenn das Foto etwas versprochen hat, das es nicht gibt.
So arbeite ich
Virtual Staging liefere ich im Bild gekennzeichnet und auf Wunsch in mehreren Stilen. Grundlage sind die Fotos vom Termin, bei denen leere Räume von vornherein so aufgenommen werden, dass sie sich gut möblieren lassen. Ein Bild kostet ab 29 €, geliefert wird in der Regel innerhalb von 48 Stunden.
Mehr dazu und Vorher-Nachher-Beispiele auf der Seite Virtual Staging.
Rechtsgrundlagen
Dieser Beitrag gibt den Stand vom 20. Oktober 2026 wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei Fragen zum Einzelfall hilft eine Anwältin oder ein Anwalt für Wettbewerbsrecht. Maßgeblich sind die amtlichen Texte: